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07.02.2019

VBE: Verbindliches Grundschulgutachten ist keine Lösung

Halbjahreszeugnisse (8. Februar) und Wunschschulen

Am 8. Februar erhalten die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ihre Halbjahreszeugnisse. Die Kinder in der vierten Klasse bekommen zusätzlich eine unverbindliche Empfehlung für die weiterführende Schule. Im vergangenen Jahr kam es zu einer Diskussion über eine stärkere Verbindlichkeit. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW lehnt ein verbindliches Grundschulgutachten ab und verweist auf die nötige ganzheitliche Sicht auf das einzelne Kind. „Starke Bildungschancen statt starker Verbindlichkeit! Wer ein faires Schulsystem will, bezieht für die Entscheidung möglichst alle Seiten, selbstverständlich auch die Eltern, mit ein. Ein verbindliches Gutachten lehnen wir deutlich ab. Es würde den Elternwillen untergraben und sehr früh einen enormen Leistungsdruck auf die Kinder ausüben“, erklärt Anne Deimel, stellvertretende Landesvorsitzende.

Der VBE plädiert für eine stärkere Durchlässigkeit zwischen den Schulformen und für ein längeres gemeinsames Lernen. „Die Verbindlichkeit impliziert die Idee, dass die schulische Laufbahn eines Kindes bereits nach dem vierten Schuljahr feststeht. Zu diesem Zeitpunkt ist es aber bei vielen Kindern nicht abzusehen, wie sich ihre Lern- und Leistungsentwicklung auf Dauer gestaltet“, sagt Anne Deimel.  

Für Eltern kann der Umgang mit schlechten Noten in den Zeugnissen eine Herausforderung sein. „Wir raten dazu, gemeinsam mit den Lehrkräften die Ursachen zu finden und möglichst motivierend auf die Kinder einzuwirken. Motivation ist ein stärkerer Motor als Angst“, erklärt Deimel.

Die Entscheidung für die weiterführende Schule fällt vielen Eltern nicht leicht. Anne Deimel: „Die Entscheidung für eine weiterführende Schule muss eine Entscheidung für das Kind sein. Kinder sollten nicht unter-, aber auch nicht überfordert werden.“

 

Weiterführende Informationen:

Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Eltern den Lehrkräften in der Benotung vertraut


Pressemitteilung 12-2019
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